EU-Omnibus-Verordnung: Neue Spielräume für den Mittelstand?

Aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU
In der Nachhaltigkeitsberichterstattung tut sich auf der Ebene der Europäischen Union einiges. Mit dem Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission im Februar 2025 erste Änderungen zur geplanten Berichtspflicht vorgestellt. Ziel ist es, das bestehende Regelwerk der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gezielter an die Realitäten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) anzupassen – ohne jedoch das eigentliche Ziel nachhaltiger Unternehmensführung aus dem Blick zu verlieren.
Worum geht es bei der Nachhaltigkeits-Verordnung CSRD und den Berichterstattungs-Standards über Nachhaltigkeit, den ESRS?
Die CSRD erweitert die Berichtspflichten europäischer Unternehmen zu den Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Dabei geht es nicht nur um formale Nachweise, sondern um die Einbettung von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie. Die Berichte sollen künftig detaillierter und vergleichbarer ausfallen – Grundlage dafür sind die ESRS-Standards, die für verschiedene Themenbereiche konkrete Offenlegungspflichten definieren.
Kern der Anforderungen ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sie Umwelt und Gesellschaft beeinflussen, sondern auch, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsmodell auswirken können. Auch wenn viele Unternehmen die Methodik bereits aus der Praxis kennen, stellt die systematische Umsetzung viele vor Herausforderungen.
Was regelt die Omnibus-Verordnung?
Die EU-Kommission schlägt vor, den Anwenderkreis der CSRD spürbar einzugrenzen. Unternehmen sollen erst ab einer deutlich höheren Größenordnung unter die Pflichten fallen – aktuell ist die Rede von mindestens 1.000 Beschäftigten und relevanten Umsatz- oder Bilanzschwellen. Zusätzlich ist eine zeitliche Verschiebung der Pflichten um zwei Jahre im Gespräch.
Auch darüber hinaus sind Änderungen im EU-Regelwerk geplant: In der Dabatte ist eine Überarbeitung der Berichtsstandards (ESRS), bis hin zu Anpassungen bei der Taxonomie-Verordnung, der Sorgfaltspflicht-Richtlinie (CSDDD) oder dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Ziel ist es, Bürokratie zu reduzieren, Überschneidungen zu klären und Unternehmen besser zu entlasten – insbesondere KMU.
Was bedeutet dies für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?
Für viele mittelständische Unternehmen könnten sich damit kurzfristig Entlastungen ergeben – insbesondere dann, wenn sie bisher knapp an der Schwelle zur Berichtspflicht lagen. Dennoch bleibt die Empfehlung, sich weiterhin mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen – und zwar aus drei Gründen:
Wachsende ESG-Anforderungen in der Lieferkette: Auch wenn keine direkte Pflicht besteht, fordern große Kunden zunehmend ESG-Daten von ihren Zulieferern. Eine systematische Vorbereitung auf solche Anfragen kann Aufwand reduzieren.
Freiwillige Nutzung der Standards (ESRS) als Orientierungshilfe: Viele Unternehmen arbeiten bereits mit ESRS-konformen Strukturen – ob im Rahmen von Pilotprojekten, Investorenkommunikation oder zur Vorbereitung auf zukünftige Pflichten.
Strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsdaten: Eine gute ESG-Positionierung zahlt sich nicht nur in der Außenwirkung aus – sie kann den Zugang zu Fördermitteln, Finanzierung und Talenten erleichtern.
Was Unternehmen aus dem Mittelstand jetzt für Nachhaltigkeit tun können
- Intern prüfen, ob das eigene Unternehmen nach aktuellem oder zukünftigem Stand im Anwendungsbereich der CSRD liegt.
- Laufende oder geplante ESRS-Projekte (European Sustainability Reporting Standards) sinnvoll fortführen.
- Datenmanagement und digitale Prozesse frühzeitig auf zukünftige Berichtspflichten vorbereiten.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch denken: Nicht als Pflichtübung, sondern als Hebel für Innovation, Effizienz und Kundenbindung.
Die Omnibus-Verordnung ist ein wichtiges Signal an Unternehmen: Die Regulierungen werden überprüft – der Transformationspfad bleibt. Unternehmer:innen, Mitarbeitende der Unternhmen der Größenordnung von KMUs sind deshalb gut beraten, diese Phase für die interne Stärkung ihrer Nachhaltigkeitskompetenz zu nutzen.
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